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Durch das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz wurden im August 1998 die Grundsätze für die Neuordnung der österreichischen Elektrizitätswirtschaft vorgegeben.
Die wesentlichen Neuerungen durch die Novellierung durch das Energieliberalisierungsgesetz (BGBl. I Nr. 121/2000) bestehen in der beschleunigten Öffnung des gesamten Strommarkts schon ab 1. Oktober 2001, die allen Endkunden die freie Wahl ihres Lieferanten ermöglicht, sowie in der Einrichtung eines unabhängigen Regulators nach dem Vorbild im Telekombereich. Weiters wurden die Bestimmungen über die Entflechtung von Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität verschärft
In Bezug auf Strom auf Basis erneuerbarer Energieträger unterscheidet das ElWOG 2000 grundsätzlich zwischen Strom aus Kleinwasserkraftwerken (KWKW) mit einer Engpassleistung bis 10 MW und aus Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger, das sind Anlagen auf Basis fester oder flüssiger heimischer Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, geothermischer Energie (Erdwärme), Wind- und Sonnenenergie. Für KWKW wurde mit den "Kleinwasserkraftwerkszertifikaten" ein neues Fördersystem geschaffen, während für die anderen erneuerbaren Energieträger das System der Abnahmepflicht und garantierten Einspeisetarife verfeinert und ausgebaut wurde (Anteil des Stroms auf Basis erneuerbarer Energieträger am Gesamtstromverbrauch stufenweise ansteigend bis 4 % im Jahr 2007). Eine weitere Neuerung stellt die Einrichtung von Länderfonds zur Förderung erneuerbarer Energien dar.
Die ebenfalls neu vorgeschriebene Stromauszeichnung (Labeling) auf der Rechnung des Stromhändlers weist die Primärenergieträger aus, auf deren Basis die elektrische Energie erzeugt wurde.
Die Details des ElWOG wurden in Ausführungsgesetzen der Länder festgelegt. .

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